Kosten
Kosten für Psychotherapie
Zur Zeit biete ich Behandlungen für privatversicherte Personen, Soldat*innen und Selbstzahler*innen an. Auch eine Behandlung über die Beihilfe ist möglich.
Privat Versicherte
Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem Versicherungsträger, in welchem Umfang die Kosten für eine Psychotherapie übernommen werden. Die Gebühren berechnen sich gemäß der „Gebührenordnung für Psychotherapeuten – GOP“.
Selbstzahler*innen
Für Selbstzahler berechnen sich die Gebühren gemäß der „Gebührenordnung für Psychotherapeuten - GOP“.
Beihilfe
Patient*innen mit Beihilfeanspruch können die notwendigen Formulare zum Antrag auf Psychotherapie telefonisch bei der Beihilfe anfordern oder im Internet abrufen.
Soldat*innen
Die Kosten für die Behandlung werden für Soldat*innen im aktiven Dienst übernommen. Wenden sie sich dafür bitte an ihren Truppenarzt. Dort erhalten sie den Sanitätsvordruck "Überweisungsschein (San/Bw/0217/V)". Diesen bringen Sie bitte zu unserem ersten Termin mit. Auf dieser Grundlage können die probatorischen Sitzungen durchgeführt und abgerechnet werden. Für die Genehmigung einer Therapie reicht ein formaler Antrag dann aus.